RS OGH 1997/6/11 9ObA104/97b

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Veröffentlicht am 11.06.1997
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Norm

AngG §37 Abs1

Rechtssatz

Eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Dienstgebers, die sich auf das Dienstverhältnis des Dienstnehmers überhaupt nicht auswirkt, begründet kein schuldbares Verhalten, das Anlaß zur Kündigung des Dienstverhältnisses geben könnte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Konkurs, Verwirkung, Konkurrenzklausel, Austritt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107929

Dokumentnummer

JJR_19970611_OGH0002_009OBA00104_97B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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