Norm
AngG §37 Abs1Rechtssatz
Eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Dienstgebers, die sich auf das Dienstverhältnis des Dienstnehmers überhaupt nicht auswirkt, begründet kein schuldbares Verhalten, das Anlaß zur Kündigung des Dienstverhältnisses geben könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Konkurs, Verwirkung, Konkurrenzklausel, AustrittEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107929Dokumentnummer
JJR_19970611_OGH0002_009OBA00104_97B0000_001