RS OGH 1997/7/8 10Ob212/97t

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Veröffentlicht am 08.07.1997
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Norm

ABGB §180
ABGB §180a

Rechtssatz

Zweck einer Minderjährigenadoption ist (auch) ein familienähnliches Autoritätsverhältnis zwischen dem Wahlkind und dem Annehmenden herzustellen (SZ 40/16). Dieser Zweck ist bei einem Altersunterschied von nicht einmal dreizehn Jahren beeinträchtigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

13 Jahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107981

Dokumentnummer

JJR_19970708_OGH0002_0100OB00212_97T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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