RS OGH 1997/7/15 1Ob138/97v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1997
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Norm

IPRG §45

Rechtssatz

Unter die abhängigen Geschäfte fallen unter anderem alle Dispositionen der Parteien mit Dritten wie etwa Erfüllungsübernahme, Schuldübernahme und Vertragsübernahme. Dabei ist etwa die Vertragsübernahme keineswegs allen Rechtsordnungen bekannt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108116

Dokumentnummer

JJR_19970715_OGH0002_0010OB00138_97V0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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