RS OGH 1997/7/17 6Ob124/97x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.1997
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Norm

AktG §225 Abs3
HGB §202 Abs2
UmWG §4

Rechtssatz

Wird die Zeitbestimmung des § 4 UmwG, § 202 Abs 2 HGB nicht eingehalten, langt also ein Eintragungsgesuch mehr als neun Monate nach dem Stichtag der Schlußbilanz beim Firmenbuchgericht ein, darf die Umwandlung nicht in das Firmenbuch eingetragen werden und wird daher nicht wirksam.

Entscheidungstexte

Schlagworte

9 Monate

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108210

Dokumentnummer

JJR_19970717_OGH0002_0060OB00124_97X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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