RS OGH 1997/7/17 6Ob124/97x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.1997
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Norm

AktG §225 Abs3
HGB §202 Abs2
UmWG §4

Rechtssatz

Eine Anmeldung zum Firmenbuch stellt zwar eine Verfahrenshandlung dar, die in einer Mitteilung an das Firmenbuchgericht zum Zweck einer vom Gesetz für zulässig erklärten Eintragung einer Tatsache in das Firmenbuch besteht. Knüpft aber das Gesetz an eine solche Anmeldung materiellrechtliche Wirkungen, kann nur das Einlangen der Anmeldung beim Firmenbuchgericht ausschlaggebend sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108209

Dokumentnummer

JJR_19970717_OGH0002_0060OB00124_97X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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