Norm
ABGB §885Rechtssatz
Die Person des Vertragspartners ist innerhalb eng gezogener Grenzen kein solcher Vertragspunkt, der für sich allein der Annahme einer wirksamen Punktation entgegensteht. Im vorliegenden Fall war es dem Kaufinteressenten gleichgültig, ob er nun mit der OHG oder einen ihrer Gesellschafter kontrahierte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108822Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008