RS OGH 1997/11/11 5Ob425/97d, 5Ob31/98s, 5Ob292/03g, 5Ob224/08i, 5Ob37/13x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1997
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Norm

WEG 1975 §25 Abs1
WEG 2002 §43 Abs1

Rechtssatz

Wenn ein Kläger in Ausnützung aller Möglichkeiten des § 25 Abs 1 WEG die Einverleibung seines Eigentumsrechtes am Mindestanteil und seines Wohnungseigentums an der zugesagten Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit begehrt, dann braucht er einen entsprechenden Titel gegen alle Miteigentümer und muss auch alle Miteigentümer gemeinsam klagen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 425/97d
    Entscheidungstext OGH 11.11.1997 5 Ob 425/97d
  • 5 Ob 31/98s
    Entscheidungstext OGH 23.02.1999 5 Ob 31/98s
    Vgl; Veröff: SZ 72/34
  • 5 Ob 292/03g
    Entscheidungstext OGH 20.01.2004 5 Ob 292/03g
    Auch; Beisatz: Einem Rechtsstreit, der die Begründung von Wohnungseigentum durch grundbücherliche Einverleibung dieses Rechts im Weg der Durchgriffshaftung nach § 25 Abs 1 WEG 1975 (§ 43 Abs 1 WEG 2002) zum Gegenstand hat, sind alle Miteigentümer der Liegenschaft entweder als Kläger oder als Beklagte beizuziehen. (T1)
  • 5 Ob 224/08i
    Entscheidungstext OGH 13.01.2009 5 Ob 224/08i
    Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Das Vermächtnis von Wohnungseigentum kann gleich jeder anderen Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zumindest in analoger Anwendung des § 43 WEG mit einer gegen den Eigentümer der Liegenschaft zu richtenden Klage des Vermächtnisnehmers durchgesetzt werden (5 Ob 158/04b, 5 Ob 425/97d). (T2); Beisatz: Einverleibungshindernisse, die sich nicht aus dem Verhältnis zwischen dem Wohnungseigentumsbewerber und dem Liegenschaftseigentümer ergeben, auf den der Durchgriff erfolgt (zB Veräußerungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte), können im Verfahren nach § 43 WEG weder eingewendet noch beseitigt werden (3 Ob 47/80 = SZ 53/78). (T3); Bem: Hier: Zur grundverkehrsbehördlichen Genehmigung offenlassend. (T4)
  • 5 Ob 37/13x
    Entscheidungstext OGH 06.06.2013 5 Ob 37/13x
    Auch; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108933

Im RIS seit

11.12.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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