Norm
UVG §20 Abs1 ZRechtssatz
Bei Adoption eines Unterhaltsberechtigten sind die Vorschüsse mit Wirksamwerden der Adoption, daher mit Ablauf des Monats, in dem die Zustimmungsberechtigten ihre Zustimmung erteilt haben, einzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:1997:RSP0000009Dokumentnummer
JJR_19971119_LG00199_01000R00349_97V0000_002