Norm
MRG §58 Abs4Rechtssatz
Die Mietzinsbildungvorschrift des § 32 Abs 1 WFG 1968 verweist grundsätzlich auf die Bestimmungen des MG, was zufolge der Transformationsklausel des § 58 Abs 4 MRG nunmehr als Verweisung auf das MRG zu verstehen ist. Da es sich hiebei um eine dynamische Verweisung handelt, ist die jeweils geltende Fassung des MRG heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108989Dokumentnummer
JJR_19971209_OGH0002_0050OB00486_97Z0000_001