RS OGH 1998/9/2 1R191/97m

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Norm

EO §274
EO §68
EO §61
EO §25

Rechtssatz

Die Bestimmung des Versteigerungsortes ist ein Vorgang des Exekutionsvollzuges. Die Parteien können auf diesen Vorgang nur durch Vollzugsbeschwerde Einfluß nehmen. Von dieser Möglichkeit abgesehen, steht den Parteien kein eigener Antrag a

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00129:1998:RKR0000154

Dokumentnummer

JJR_19980902_LG00129_00100R00191_97M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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