RS OGH 1998/11/24 1Ob277/98m, 1Ob106/13i, 8Ob149/18x

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Norm

ABGB §879 Abs3 E
ABGB §929
ABGB §932 I
ABGB §1052 A
ABGB §1052 B3

Rechtssatz

An sich ist zwar der Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts bei Sachmängeln nicht sittenwidrig, hat sich aber der Verkäufer zur Mängelbeseitigung bereitgefunden, also den Verbesserungsanspruch des Käufers anerkannt, so ist die Berufung auf den Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts in AGB sittenwidrig, wenn die (versuchte) Mängelbeseitigung misslingt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111546

Im RIS seit

24.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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