RS OGH 1999/1/26 4Ob345/98h, 4Ob17/02g, 4Ob30/02v, 4Ob196/18d

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Norm

UrhG §15 Abs1

Rechtssatz

Auch die Einspeicherung eines Werkes in eine Datenbank (auf die Festplatte einer Datenverarbeitungsanlage) ist als Vervielfältigung iS des § 15 Abs 1 UrhG anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111447

Im RIS seit

25.02.1999

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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