Norm
KSchG §1 Abs1Rechtssatz
Wurde zwischen Unternehmer und Verbraucher ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG begründet, dann unterliegt dessen gesamte weitere Regelung und Ausformung den Vorschriften des KSchG, somit auch jede spätere Abänderung des Rechtsgeschäftes. Nur die ausschließliche Gewährung eines Geschenkes durch den Unternehmer und dessen Annahme durch den Verbraucher wäre nicht dem KSchG unterzuordnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111805Dokumentnummer
JJR_19990127_OGH0002_0070OB00170_98W0000_001