RS OGH 1999/1/27 7Ob170/98w

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Veröffentlicht am 27.01.1999
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Norm

KSchG §1 Abs1

Rechtssatz

Wurde zwischen Unternehmer und Verbraucher ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG begründet, dann unterliegt dessen gesamte weitere Regelung und Ausformung den Vorschriften des KSchG, somit auch jede spätere Abänderung des Rechtsgeschäftes. Nur die ausschließliche Gewährung eines Geschenkes durch den Unternehmer und dessen Annahme durch den Verbraucher wäre nicht dem KSchG unterzuordnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111805

Dokumentnummer

JJR_19990127_OGH0002_0070OB00170_98W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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