Norm
ABGB §353Rechtssatz
Zum Eigentumseingriff durch Entziehung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums durch Blockade. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit und Intensität der Eingriffshandlung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn die Blockade auf eine dauerhafte Behinderung abzielt, dazu geeignet ist und die Vermögensschädigung des in seiner Eigentumsfreiheit Betroffenen bewußt in Kauf genommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111928Dokumentnummer
JJR_19990325_OGH0002_0060OB00201_98X0000_004