Norm
ABGB §364c B3Rechtssatz
Die Weigerung des verbotsberechtigten fördernden Landes, der Übertragung des Eigentums am geförderten Objekt auf die Kinder des Darlehensnehmers zuzustimmen, ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn letzterer nicht beweisen kann, daß seine Kinder die Förderungsrichtlinien erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111959Dokumentnummer
JJR_19990414_OGH0002_0070OB00136_98W0000_001