RS OGH 1999/4/14 7Ob136/98w

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Veröffentlicht am 14.04.1999
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Norm

ABGB §364c B3
ABGB §364c D3
WWFSG §6 Abs6

Rechtssatz

Die Weigerung des verbotsberechtigten fördernden Landes, der Übertragung des Eigentums am geförderten Objekt auf die Kinder des Darlehensnehmers zuzustimmen, ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn letzterer nicht beweisen kann, daß seine Kinder die Förderungsrichtlinien erfüllen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111959

Dokumentnummer

JJR_19990414_OGH0002_0070OB00136_98W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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