RS OGH 1999/5/12 3R158/99d

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Veröffentlicht am 12.05.1999
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Norm

EO §54c
GOG §90a

Rechtssatz

Das Exekutionsgericht ist nicht berechtigt und verpflichtet, einen verwaltungsbehördlichen Exekutionstitel auf dessen Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht zu prüfen. Bei Anwendung innerstaatlichen Verfahrensrechts (mangels gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften) darf nicht gegen das Diskriminierungsverbot und das Effizienzgebot verstoßen werden.

Anmerkung

0000048

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:1999:RFE0000048

Dokumentnummer

JJR_19990512_LG00929_00300R00158_99D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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