Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Hat die Ausstattungsberechtigte aus Anlass der (ersten) Eheschließung trotz Vermögenslosigkeit keinen Anspruch auf Ausstattung geltend gemacht und ist der Ausstattungsanspruch zufolge Scheidung dieser Ehe wieder erloschen, dann sind die bei Eingehen einer weiteren Ehe bestehenden Vermögensverhältnisse der Berechtigten für den erst dann geltend gemachten Anspruch entscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113419Dokumentnummer
JJR_20000330_OGH0002_0020OB00010_99F0000_001