Norm
MRG §9 Abs1Rechtssatz
§ 9 MRG bietet keine Grundlage dafür, bei fehlender Mieteridentität die Zusammenlegung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen, die jeweils über 100 m**2 Nutzfläche aufweisen und jeweils mit den Ausstattungsmerkmalen der Kategorie A versehen sind, gegen den Willen des Vermieters zu genehmigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113771Dokumentnummer
JJR_20000615_OGH0002_0050OB00156_00B0000_001