RS OGH 2000/6/15 5Ob156/00b

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Veröffentlicht am 15.06.2000
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Norm

MRG §9 Abs1

Rechtssatz

§ 9 MRG bietet keine Grundlage dafür, bei fehlender Mieteridentität die Zusammenlegung zweier nebeneinanderliegender Wohnungen, die jeweils über 100 m**2 Nutzfläche aufweisen und jeweils mit den Ausstattungsmerkmalen der Kategorie A versehen sind, gegen den Willen des Vermieters zu genehmigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113771

Dokumentnummer

JJR_20000615_OGH0002_0050OB00156_00B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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