RS OGH 2000/8/30 6Ob167/00b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2000
beobachten
merken

Norm

AktG §114 Abs7

Rechtssatz

Zu den von § 114 Abs 7 AktG erfassten Bedingungen der Ausübung gehören Bestimmungen über die Hinterlegung, die Anmeldung oder die Einreichung eines Nummernverzeichnisses, über die Anschaffung einer Eintrittskarte oder über die Hinterlegung der Aktien während eines bestimmten Zeitraumes vor der Hauptversammlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114151

Dokumentnummer

JJR_20000830_OGH0002_0060OB00167_00B0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten