RS OGH 2000/10/3 10ObS265/00v, 10ObS126/16a

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Veröffentlicht am 03.10.2000
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Norm

ASVG §296 Abs2
BSVG §144 Abs2
GSVG §153 Abs2

Rechtssatz

Nur die erstmalige Entscheidung über die Ausgleichszulage im Zusammenhang mit der Pensionsgewährung erfolgt amtswegig. Treten die Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszulage erst nach dem Zeitpunkt der Pensionsgewährung ein, so ist die Ausgleichszulage nur über Antrag zu gewähren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114062

Im RIS seit

02.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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