RS OGH 2000/11/7 5Ob273/00h, 5Ob100/18v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.2000
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Norm

MRG §9 Abs1 Z2
MRG §9 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die Schaffung eines zweiten Badezimmers fällt unter keinen der Privilegierungstatbestände des § 9 Abs 2 Z 1 MRG. Ein zweites Badezimmer gehört selbst bei Großwohnungen nicht zum Standard, weshalb die Rechtsansicht, es liege hinsichtlich eines zweiten Badezimmers mangelnde Verkehrsüblichkeit vor, vertretbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114400

Im RIS seit

07.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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