RS OGH 2001/3/22 2Ob242/99y, 2Ob113/18h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.2001
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Norm

KHVG §27

Rechtssatz

Die 10-jährige Verjährungsfrist ist keine absolute, sondern unterliegt der Hemmung und der Unterbrechung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114993

Im RIS seit

21.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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