RS OGH 2001/7/5 8Ob264/00g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.2001
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Norm

ZPO §552 Abs5
ZPO §559

Rechtssatz

Die Rückziehung von Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag unter gleichzeitiger Einbringung verbesserter Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist ist als Verbesserung zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115453

Dokumentnummer

JJR_20010705_OGH0002_0080OB00264_00G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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