RS OGH 2001/10/3 1R247/01h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.2001
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Norm

AußStrG §2 Abs2 Z5
AußStrG §183
ZPO §321 Abs1 Z3
WTBG §91

Rechtssatz

Auch in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten außerstreitigen Unterhaltsbemessungsverfahren gilt - außer bei Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht nach § 91 Abs 4 WTBG - das Recht des Wirtschaftstreuhänders zur Zeugnisverweigerung aufgrund seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Deshalb ist ein Auftrag des Pflegschaftsgerichtes an den Wirtschaftstreuhänder zur Beantwortung von Fragen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2001:RFE0000062

Dokumentnummer

JJR_20011003_LG00929_00100R00247_01H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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