RS OGH 2002/4/30 1Ob73/02w

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Veröffentlicht am 30.04.2002
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Norm

AußStrG §178
ABGB §652

Rechtssatz

Ist gegenüber dem Verlassenschaftsgericht das Bestehen und der Inhalt einer behaupteten Substitution nicht ausreichend nachgewiesen, hat die Ausstellung einer Amtsurkunde nach §178 AußStrG ohne Hinweis auf ein Substitutionsband zu erfolgen; derjenige, der sich auf eine Substitution zu seinen Gunsten beruft, hat dann den Klageweg zu beschreiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116367

Dokumentnummer

JJR_20020430_OGH0002_0010OB00073_02W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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