RS OGH 2002/5/13 5Ob103/03p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.2002
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Norm

MRG §15a Abs1 Z1
MRG §15a Abs1 Z2

Rechtssatz

Es ist tatsächlich nicht zu vertreten, in einem Fall, wo Baderaum und WC unmittelbar durch eine Türe verbunden sind und das WC durch ein normales Fenster ins Freie entlüftet werden kann (das WC überdies nur vom Baderaum aus zu betreten ist), die Entlüftung des Baderaumes als nach der Verkehrsauffassung unzeitgemäß zu bewerten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117861

Dokumentnummer

JJR_20020513_OGH0002_0050OB00103_03P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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