RS OGH 2002/6/11 1Ob103/02g

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Veröffentlicht am 11.06.2002
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Norm

BWG §63

Rechtssatz

Solange der Bankprüfer eine Anzeige nach §63 Abs3BWG nicht für erforderlich hält, sind erhöhte Anforderungen an die Begründung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen, die auf der Annahme einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit eines Kreditinstituts beruhen, zu stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116515

Dokumentnummer

JJR_20020611_OGH0002_0010OB00103_02G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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