Norm
ABGB §944 Satz2Rechtssatz
§ 944 Satz 2 ABGB dient dem Schutz des Geschenkgebers "vor sich selbst" und derer, die an Stelle des Geschenknehmers in den Genuss eines Teils des Vermögens des Geschenkgebers gelangen sollten, nicht aber dem Schutz eines dieses Vermögen verwahrenden Geldinstituts. Letzteres kann sich nicht auf § 944 Satz 2 ABGB berufen, sofern der Geschenknehmer die Ausfolgung des ihm grundsätzlich ordnungsgemäß geschenkten Vermögens fordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117097Dokumentnummer
JJR_20021025_OGH0002_0010OB00133_02V0000_002