RS OGH 2002/10/25 1Ob133/02v

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Veröffentlicht am 25.10.2002
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Norm

ABGB §944 Satz2

Rechtssatz

§ 944 Satz 2 ABGB dient dem Schutz des Geschenkgebers "vor sich selbst" und derer, die an Stelle des Geschenknehmers in den Genuss eines Teils des Vermögens des Geschenkgebers gelangen sollten, nicht aber dem Schutz eines dieses Vermögen verwahrenden Geldinstituts. Letzteres kann sich nicht auf § 944 Satz 2 ABGB berufen, sofern der Geschenknehmer die Ausfolgung des ihm grundsätzlich ordnungsgemäß geschenkten Vermögens fordert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117097

Dokumentnummer

JJR_20021025_OGH0002_0010OB00133_02V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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