RS OGH 2003/2/11 14Os17/03, 11Os91/16s, 13Os13/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.02.2003
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Norm

StPO §134
StPO §226
StPO §275
StPO §281 ABs1 Z4 B
StPO §281 Abs1 Z9 litb
StPO §430 Abs5

Rechtssatz

Der Begriff "Prozessfähigkeit", der die Fähigkeit meint, Prozesshandlungen entweder persönlich oder durch einen selbst bestellten Vertreter wirksam vorzunehmen, ist ein zivilrechtlicher. Er ist von der strafprozessualen Verhandlungsfähigkeit, also der mit Blick auf die körperliche und geistige Verfassung zu beurteilenden Fähigkeit, dem Verlauf der Verhandlung zu folgen, sich verständlich zu äußern und seine Rechte sinnvoll wahrzunehmen, zu unterscheiden. Das Fehlen der Verhandlungsfähigkeit in der Hauptverhandlung kann einen aus § 281 Abs 1 Z 4 StPO relevanten Verfahrensmangel bewirken. Gleichermaßen (nur) aus § 281 Abs 1 Z 4 StPO bedeutsam sein könnte die wiederum von Verhandlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit zu unterscheidende Beteiligungsfähigkeit des § 430 Abs 5 StPO. Mit Strafbarkeitsvoraussetzungen (§ 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO) haben all diese Fähigkeiten definitionsgemäß nichts zu tun.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 17/03
    Entscheidungstext OGH 11.02.2003 14 Os 17/03
  • 11 Os 91/16s
    Entscheidungstext OGH 13.09.2016 11 Os 91/16s
    Auch; Beisatz: Der materiell?rechtliche Begriff der Zurechnungsfähigkeit des § 11 StGB ist von der (strafrechtlichen) Prozessfähigkeit, also jener Fähigkeit, Prozesshandlungen selbstständig vorzunehmen und rechtserhebliche prozessuale Willenserklärungen abzugeben ebenso zu unterscheiden, wie von der strafprozessualen Verhandlungsfähigkeit, also der mit Blick auf die körperliche und geistige Verfassung zu beurteilenden Fähigkeit, dem Verlauf der Verhandlung zu folgen, sich verständlich zu äußern und seine Rechte sinnvoll wahrzunehmen. (T1)
  • 13 Os 13/20s
    Entscheidungstext OGH 28.04.2020 13 Os 13/20s
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117395

Im RIS seit

13.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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