RS OGH 2003/3/13 2Ob38/03g

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Veröffentlicht am 13.03.2003
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Norm

MRG §30 Abs2 Z12

Rechtssatz

Die geplante Expansion eines Unternehmens stellt ein wichtiges Interesse des Untervermieters im Sinne des § 30 Abs 2 Z 12 MRG dar. Im Kündigungsstreit kann aber die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der geplanten Erweiterung nicht beurteilt werden. Wenn der Untervermieter eine solche Expansion plant und sie nicht nur (oder überwiegend) dazu dient, das Untermietverhältnis zu beenden - die Kündigungalso rechtsmissbräuchlich wäre -, stellt der dadurch herbeigeführte Bedarf an den untervermieteten Räumen einen Kündigungsgrund im Sinne der zitierten Gesetzesstelle dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117400

Dokumentnummer

JJR_20030313_OGH0002_0020OB00038_03G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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