RS OGH 2004/2/10 1Ob56/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2004
beobachten
merken

Norm

WRG §5
WRG §8

Rechtssatz

Gewerblich geführte Canyoning-Touren gehen über den "großen" Gemeingebrauch des § 8 Abs 1 WRG hinaus und bedürfen daher zu ihrer Durchführung der Zustimmung des Grundeigentümers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118676

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0010OB00056_03X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten