RS OGH 2004/11/25 8ObA110/04s, 2Ob203/10g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2004
beobachten
merken

Norm

ASGG §61 Abs1 Z3
EStG §84 Abs1 Z3 lita
EStG §84 Abs2
JN §1 CI

Rechtssatz

Bei dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Lohnzettels handelt es sich um einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur, für welchen der Rechtsweg unzulässig ist. Der im öffentlichen Recht begründete Anspruch auf Ausstellung eines Lohnzettels wird durch § 61 Abs1 Z 3 ASGG nicht betroffen. Der Anspruch könnte nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 110/04s
    Entscheidungstext OGH 25.11.2004 8 ObA 110/04s
  • 2 Ob 203/10g
    Entscheidungstext OGH 02.12.2010 2 Ob 203/10g
    Vgl; nur: Ein Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur kann nur dann im Klageweg durchgesetzt werden, wenn er sich auf einen privatrechtlichen Rechtsgrund (Anerkenntnis, Vergleich, vertragliche Vereinbarung) stützt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119686

Im RIS seit

25.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten