RS OGH 2004/12/20 16Ok6/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2004
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Norm

KartG 1988 §43
ZPO §237 A
ZPO §483

Rechtssatz

Im kartellrechtlichen außerstreitigen kontradiktorischen Verfahren, in denen sich die Parteien in gegenläufigen Rollen gegenüber stehen, sind bei Fragen, für die eine Regelung im Außerstreitgesetz selbst nicht vorgesehen sind, die Bestimmungen der ZPO zugrundezulegen. Hier: Antragsrückziehung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119691

Dokumentnummer

JJR_20041220_OGH0002_0160OK00006_0400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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