RS OGH 2005/2/17 8ObA93/04s

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Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

VBG §6

Rechtssatz

Der Versetzungsbegriff dieser Bestimmung ist ausschließlich örtlich orientiert. Die mit einer Änderung der Tätigkeit verbundene („funktionelle") Versetzung ist im VBG nicht geregelt. Die Möglichkeit zur funktionellen Versetzung des Vertragsbediensteten steht daher ohne seine Zustimmung nur im Rahmen des Dienstvertrages zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119726

Dokumentnummer

JJR_20050217_OGH0002_008OBA00093_04S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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