Norm
ABGB §148 BRechtssatz
Ehemaligen Pflegeeltern, die seit 40 Monaten keinen Kontakt zum ehemaligen Pflegekind haben, kommt keine Parteistellung (Antragslegitimation) in einem Besuchsrechtsverfahren zu. Ein allfälliger Antrag ist als Anregung zu einer amtswegigen Verfügung im Sinn des § 148 Abs 4 ABGB zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120059Im RIS seit
24.06.2005Zuletzt aktualisiert am
18.01.2012