Norm
StPO §149a Abs1 Z3Rechtssatz
Bei elektronischer Kommunikation sind IP-Adressen Adressen iSd § 149 Abs 1 Z 3 StPO. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die IP-Adresse auf Dauer (statisch) oder nur für eine einzige Verbindung (dynamisch) vergeben ist, weil sie auch in letzterer Variante - im Zusammenhalt mit dem Zeitraum ihrer Zuteilung - den Teilnehmeranschluss eindeutig individualisiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120086Dokumentnummer
JJR_20050726_OGH0002_0110OS00057_05Z0000_001