RS OGH 2006/1/26 8ObA7/05w, 9ObA161/07b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2006
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Norm

ArbVG §120 ff
AVRAG §3 Abs2

Rechtssatz

Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder (unabhängig von § 3 Abs 2 AVRAG) ex lege auf den Erwerber über, welcher die Eintrittsautomatik keinesfalls verdrängt.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 7/05w
    Entscheidungstext OGH 26.01.2006 8 ObA 7/05w
    Veröff: SZ 2006/12
  • 9 ObA 161/07b
    Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 161/07b
    Auch; Beisatz: Hier: "Begünstigter Behinderter." (T1); Beisatz: Der tragende Grund für diese Rechtsprechung zum Bestandschutz der Belegschaftsvertreter liegt in der Bestrebung, der Belegschaft des Betriebs, solange dieser unverändert fortbesteht, die im ArbVG vorgesehene Vertretung zu sichern. Schutzobjekt dieser Regelung ist jedenfalls auch die Belegschaft. Diese Gründe treffen auf den Kläger als begünstigten Behinderten iSd BEinstG nicht zu. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120564

Dokumentnummer

JJR_20060126_OGH0002_008OBA00007_05W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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