RS OGH 2006/3/21 6R57/06h

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Veröffentlicht am 21.03.2006
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Norm

KSchG §31e Abs3

Rechtssatz

Ein Pauschalbetrag von € 15,-- pro Tag und Person als Ersatz für entgangene Urlaubsfreude ist jedenfalls angemessen, wenn bei der rund einwöchigen Radreise (durch Jordanien) nur ca. 80 Radfahrkilometer anstatt der zugesagten "ca. 270 km" zurückgelegt wurden, stellt doch die Kilometerleistung bei einer mehrtägigen Fahrradtour eine "zentrale Einzelleistung" dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2006:RRD0000024

Dokumentnummer

JJR_20060321_LG00469_00600R00057_06H0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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