Norm
ABGB §182 Abs2Rechtssatz
Gemäß § 182 Abs 2 ABGB ersetzt der Einzeladoptierende nicht den Elternteil seiner Wahl, sondern jenen, der seinem Geschlecht entspricht. Die Adoption des Kindes durch die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter ist daher rechtlich unmöglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121280Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009