Norm
AngG §23 Abs1Rechtssatz
Ein unregelmäßig gewährter Jahresbonus, der in 12-tel Anteilen monatlich ausbezahlt wird und im letzten Dienstjahr auf Berechnungsbasis des vorletzten Jahres tatsächlich gewährt wurde, ist in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen; nicht jedoch der zwar im letzten Jahr verdiente, aber in diesem Jahr weder berechnete noch ausbezahlte Bonus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121357Im RIS seit
27.10.2006Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011