RS OGH 2006/11/21 4Ob62/06f, 4Ob30/09d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2006
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Norm

ECG §21 Z10
RAO §8 Abs2
WinkelschreibereiV allg

Rechtssatz

Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird durch Ziffer 10 nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 62/06f
    Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 62/06f
    Beisatz: Das Angebot im Internet, eine britische „Limited" zu gründen und die Gründungsdokumente ins Deutsche zu übersetzen, fällt nicht unter diese Ausnahme, zumal Firmenbuchgerichte nach der Rechtsprechung des EuGH Verwaltungsbehörden sind. (T1)
  • 4 Ob 30/09d
    Entscheidungstext OGH 14.07.2009 4 Ob 30/09d
    Vgl auch

Schlagworte

Winkelschreiberei, Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121688

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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