RS OGH 2006/11/29 7Ob221/06k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2006
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Norm

VersVG §5b Abs2
VersVG §6 Abs5 A

Rechtssatz

Der Versicherungsnehmer, der nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, weil ihm die Versicherungsbedingungen der Beklagten, insbesondere die Klausel FC52, auch nicht mit der Polizze ausgefolgt wurden, ist nicht verpflichtet, die Zusendung der betreffenden, in der Polizze mit Kürzel angeführten Klauseln zu urgieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121519

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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