Norm
ZPO §54 Abs1Rechtssatz
Mit dem Antrag auf ein Anerkenntnisurteil (nicht aber bei einem Teilanerkenntnisurteil) muss sofort ein Kostenverzeichnis vorgelegt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anerkenntnisurteil; Kostenverzeichnis; rechtzeitige Verzeichnung von Kosten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2006:RES0000112Dokumentnummer
JJR_20061218_LG00309_03700R00022_06V0000_001