Norm
ABGB §879 BIIdRechtssatz
Verpflichtet sich ein Kreditkartenunternehmen, seinem Vertragspartner grundsätzlich auch dann Zahlung zu leisten, wenn diesem die Kreditkarte beim betreffenden Geschäft nicht vorgelegt wurde, so ist eine Vertragsklausel im Allgemeinen nicht sittenwidrig, nach der das Unternehmen berechtigt ist, geleistete Zahlungen zurückzufordern, wenn der Vertrag unter Angabe einer Kreditkartennummer von einer anderen Person als dem Kreditkarteninhaber abgeschlossen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121840Dokumentnummer
JJR_20070227_OGH0002_0010OB00001_07I0000_001