RS OGH 2007/3/7 22R63/07d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.2007
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Norm

ZPO §477 Abs1 Z4
ABGB §1333 Abs3
JN §54 Abs2

Rechtssatz

1. Keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO, wenn durch die nachfolgende Beteiligung einer Partei am Verfahren eine möglicherweise ungesetzliche vorherige Zustellung saniert wird.

2. Zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Inkassomaßnahmen (hier: Beiziehung eines Inkassobüros bei einer geringfügigen Forderung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2007:RSA0000046

Dokumentnummer

JJR_20070307_LG00569_02200R00063_07D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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