Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Wegen des ohnehin strengen Maßstabs für schlüssige Willenserklärungen ist der vertragliche Ausschluss jedes konkludenten Verzichts auf die Fälligstellung eines Kredites durch die Bank gröblich benachteiligend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121949Im RIS seit
19.04.2007Zuletzt aktualisiert am
17.08.2018