RS OGH 2007/5/2 13R60/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2007
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Norm

EO §75
EO §299

Rechtssatz

Dem betreibenden Gläubiger sind die Kosten für einen weiteren Exekutionsantrag nicht schon dann nach § 75 EO abzuerkennen, wenn sich dieser im Hinblick auf eine Pfandrechtserstreckung iSd § 299 EO ex-post betrachtet als überflüssig erwiesen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Pfandrechtserstreckung; Aberkennung; Kosten; zweiter Exekutionsantrag; Forderungsexekution; Bezugsende; Wiedereintritt;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2007:RES0000128

Dokumentnummer

JJR_20070502_LG00309_01300R00060_07G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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