RS OGH 2007/5/22 54R94/07y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2007
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Norm

ZPO §40
ZPO §41
ZPO §560
ZPO §561
ZPO §562

Rechtssatz

Im Bestandverfahren nach den §§ 560 ff ZPO steht der kündigenden Partei vor Erhebung von Einwendungen gegen die Aufkündigung nur dann ein Kostenersatzanspruch zu, wenn die Aufkündigung (ausschließlich) auf einen der Gründe der §§ 1117 f ABGB gestützt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2007:RSA0000047

Dokumentnummer

JJR_20070522_LG00569_05400R00094_07Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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