RS OGH 2007/6/12 4Ob11/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2007
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Norm

UrhG §76c Abs1
EG-RL 96/9/EG - Datenbankrichtlinie 31996L0009 Art7 Abs1

Rechtssatz

§ 76c Abs 1 UrhG wurde Art 7 Abs 1 der Datenbank-RL zwar sprachlich unterschiedlich (dort wird eine „in qualitativer oder quantitativer Hinsicht" wesentliche Investition verlangt), aber inhaltsgleich umgesetzt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Investitionsschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122222

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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