RS OGH 2007/10/11 15Os106/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2007
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Norm

StGB §72
StPO §152 Abs1 Z2

Rechtssatz

Kein Entschlagungsrecht der Zeugin, die vom Beschuldigten schwanger wurde, die Leibesfrucht aber abgetrieben hat. Ein die Mutter zur Entschlagung berechtigendes Verwandtschaftsverhältnis zum außerehelichen Vater wird erst durch die Geburt des Kindes begründet (vgl WK-StGB - 2 § 72 Rz 9).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122490

Dokumentnummer

JJR_20071011_OGH0002_0150OS00106_07P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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